PlazMarket — Where you feel quality, health & trust

Verkäuferbedingungen

Teil 2 – Bedingungen für Verkäufer

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkäuferbedingungen regeln die Nutzung des Marktplatzes Plazmarket durch gewerbliche Verkäufer.

(2) Sie gelten für sämtliche Händler, die Produkte über www.plazmarket.com anbieten oder verkaufen.

(3) Mit der Registrierung als Verkäufer erkennt der Händler diese Bedingungen verbindlich an.

§ 2 Zulassung als Verkäufer

(1) Als Verkäufer können ausschließlich natürliche oder juristische Personen zugelassen werden, die rechtswirksam am Geschäftsverkehr teilnehmen dürfen.

(2) Plazmarket ist berechtigt, Nachweise zur Identitäts- und Unternehmensprüfung anzufordern.

(3) Hierzu können insbesondere gehören:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Steuerliche Nachweise
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindungsnachweis

(4) Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

§ 3 Händlerkonto

(1) Für den Verkauf über Plazmarket ist die Einrichtung eines Händlerkontos erforderlich.

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(3) Änderungen relevanter Daten sind unverzüglich im Händlerkonto zu aktualisieren.

(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

§ 4 Vertragsverhältnis

(1) Der Kaufvertrag über angebotene Waren kommt zwischen dem jeweiligen Verkäufer und dem Kunden zustande.

(2) Plazmarket wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrages.

(3) Plazmarket stellt ausschließlich die technische Infrastruktur sowie organisatorische Dienstleistungen zur Verfügung.

§ 5 Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer verpflichtet sich insbesondere:

  • geltendes Recht einzuhalten,
  • Verbraucherrechte zu beachten,
  • korrekte Produktinformationen bereitzustellen,
  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • Lieferfristen einzuhalten,
  • Reklamationen ordnungsgemäß zu bearbeiten,
  • steuerliche Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen.

§ 6 Verbotene Produkte

Über Plazmarket dürfen insbesondere folgende Produkte nicht angeboten werden:

  • Waffen
  • Munition
  • Sprengstoffe
  • Pyrotechnik
  • Gefahrstoffe
  • giftige Chemikalien
  • illegale Drogen
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Zulassung
  • gefälschte Markenprodukte
  • gestohlene Waren
  • menschenverachtende Inhalte
  • jugendgefährdende Inhalte
  • rechtswidrige Produkte

Plazmarket kann diese Liste jederzeit erweitern.

§ 7 Produktdarstellungen

(1) Verkäufer sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Produktinformationen bereitzustellen.

(2) Produktbilder müssen den angebotenen Produkten entsprechen.

(3) Irreführende Angaben sind untersagt.

(4) Der Verkäufer trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Angebote.

§ 8 Produktsicherheit

(1) Verkäufer garantieren, dass sämtliche angebotenen Produkte den geltenden europäischen und nationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, erforderliche Kennzeichnungen bereitzustellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • CE-Kennzeichnung
  • WEEE-Registrierung
  • Batteriekennzeichnung
  • Energieeffizienzkennzeichnung
  • Lebensmittelinformationen
  • Produktsicherheitsinformationen

(3) Plazmarket ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.

§ 9 Lagerbestand und Verfügbarkeit

(1) Verkäufer sind verpflichtet, verfügbare Lagerbestände aktuell zu halten.

(2) Nicht verfügbare Produkte dürfen nicht aktiv verkauft werden.

(3) Wiederholte Fehlbestände können Maßnahmen gegen das Händlerkonto nach sich ziehen.

§ 10 Bestellabwicklung

(1) Nach Eingang einer Bestellung ist der Verkäufer verpflichtet, diese unverzüglich zu bearbeiten.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken.

(3) Die Ware ist innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungsfristen an den Versanddienstleister zu übergeben.

§ 11 Versandabwicklung

(1) Plazmarket kann Versandetiketten zur Verfügung stellen.

(2) Verkäufer verpflichten sich, bereitgestellte Versandetiketten ausschließlich für die jeweilige Bestellung zu verwenden.

(3) Versanddaten können an beauftragte Versandunternehmen übermittelt werden.

§ 12 Rechnungsstellung

(1) Rechnungen gegenüber Kunden können über die Systeme von Plazmarket erstellt werden.

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche steuerlich erforderlichen Angaben korrekt bereitzustellen.

(3) Der Verkäufer bleibt für die steuerliche Richtigkeit seiner Geschäftsvorgänge verantwortlich.

§ 13 Steuerliche Verantwortung

(1) Jeder Verkäufer ist selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • sonstige steuerliche Verpflichtungen

(3) Plazmarket übernimmt keine steuerliche Beratung.

§ 14 Reklamationen und Kundenservice

(1) Verkäufer sind verpflichtet, Kundenanfragen innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten.

(2) Reklamationen sind sachgerecht und kundenorientiert zu bearbeiten.

(3) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 15 Rücksendungen und Widerruf

(1) Verkäufer sind verpflichtet, die gesetzlichen Widerrufsrechte der Verbraucher einzuhalten.

(2) Rücksendungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu bearbeiten.

(3) Erstattungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 16 Geistiges Eigentum

(1) Verkäufer garantieren, dass sie über sämtliche erforderlichen Rechte an Produktbildern, Texten, Marken und sonstigen Inhalten verfügen.

(2) Der Verkäufer stellt Plazmarket von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung entstehen.

§ 17 Freistellung

Der Verkäufer stellt Plazmarket auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf:

  • rechtswidrige Produkte,
  • fehlerhafte Produktinformationen,
  • Markenverletzungen,
  • Urheberrechtsverletzungen,
  • Verletzungen von Verbraucherschutzvorschriften

zurückzuführen sind.

§ 18 Maßnahmen bei Verstößen

Plazmarket kann bei Verstößen insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Verwarnung
  • Entfernung einzelner Angebote
  • Einschränkung von Funktionen
  • vorübergehende Sperrung
  • dauerhafte Sperrung
  • Kündigung des Händlerkontos

§ 19 Kündigung

(1) Verkäufer können ihr Händlerkonto jederzeit kündigen.

(2) Plazmarket kann Händlerkonten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kündigen.

(3) Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 20 Haftung

(1) Verkäufer haften für sämtliche von ihnen angebotenen Produkte.

(2) Verkäufer haften für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen.

(3) Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 21 Datenschutz

Verkäufer verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere der DSGVO.

§ 22 Vertraulichkeit

Verkäufer verpflichten sich, vertrauliche Informationen von Plazmarket sowie anderer Marktteilnehmer nicht unbefugt weiterzugeben.

§ 23 Plattformentwicklung

Plazmarket ist berechtigt, Funktionen, Design, technische Systeme und Prozesse der Plattform jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen.

§ 24 Höhere Gewalt

Plazmarket haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg
  • Pandemien
  • Streiks
  • behördliche Maßnahmen
  • Ausfälle von Telekommunikationsnetzen

§ 25 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 26 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg.

§ 27 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Verkäuferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 28 Schlussbestimmungen

Diese Verkäuferbedingungen bilden zusammen mit den Kunden-AGB, der Datenschutzerklärung, der Widerrufsbelehrung und den weiteren Richtlinien von Plazmarket die Grundlage für die Nutzung des Marktplatzes.

Stand: September 2026

Çerez ayarları